So finden Sie den idealen Lohnhersteller

 

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  1. Handelsfirmen, Unternehmen und Organisationen ohne langjähriges Kosmetik-Know-how, die mit Eigenmarken oder Handelsmarken Kunden gewinnen und Zusatzumsatz mit guter Marge machen wollen.
  2. Vertriebsunternehmen mit Kosmetik-Ausrichtung, aber ohne eigene Produktion und Entwicklung. Sie wollen Pflegeserien von hoher Qualität bei größter Sicherheit und geringem Aufwand an einen verlässlichen Partner outsourcen.
Kosmetik- und Körperpflege-Artikel muss man nicht zwingend selbst entwickeln und herstellen. Es gibt spezialisierte Unternehmen, die dazu ein komplettes Dienstleistungspaket (inklusive Management der Regulatory Affairs) anbieten. Das reduziert den eigenen Aufwand und begrenzt das unternehmerische Risiko, so dass man sich ganz auf das vertraute Feld der Vermarktung konzentrieren kann. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich im Vorfeld einer solchen Entscheidung stellen und ist damit eine gute Grundlage für Auswahlgespräche mit potenziellen Dienstleistern.
Wichtig ist zunächst, dass der Lohnhersteller über langjährige Erfahrung verfügt und eine breite Palette an Produkten fertigen kann (Cremes, Lotionen, Öle, Shampoos, Seifen, Gele, Sprays, Seren, Düfte, etc.). Außerdem sollte er über vielfältige Verpackungsanlagen verfügen, um Ihre Wünsche nach Tiegeln, Tuben, Dosen, Flaschen, Stifte, Roller, Sachets und Proben umsetzen zu können. Eine leistungsstarke Entwicklungsabteilung und ein professionelles Labor sind wünschenswert, um Sie optimal zu beraten und Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Gute Lohnhersteller sind zertifiziert nach GMP (Good Manufacturing Practice = „gute Herstellungspraxis“) und nach ISO 9001 für die Kosmetik-Herstellung. Manche Dienstleister sind sogar nach ISO 13485 zertifiziert. Damit sind sie auch in der Lage, Medizinprodukte herzustellen. An Medizinprodukte stellt der Gesetzgeber besonders hohe Sicherheitsanforderungen, denn sie werden auch in Körperöffnungen und an Schleimhäuten sowie bei der Wundpflege eingesetzt.
Nein, die Rezeptur muss man nicht kaufen. Gute Lohnhersteller haben eine Vielzahl von bewährten Basis-Rezepturen, die gemäß Ihren Wünschen abgeändert und individualisiert werden können.
Versierte Lohnhersteller können auch Ihre Rezeptur umsetzen. Wegen der Gewährleistung von Stabilität und Sicherheit sollten Sie aber nur auf Partner setzen, die Labortests im Hause durchführen und über eine gute Laborausstattung und geschultes Personal verfügen.
Ihr Lohnhersteller wird im Vorfeld eine Geheimhaltungserklärung mit Ihnen vereinbaren, die alle wesentlichen Punkte regelt.
Ein guter Dienstleister holt Sie genau an der Stelle ab, wo Sie stehen. Er nimmt Ihre Marktziele auf und hört sich Ihre Wünsche an. Er hinterfragt teure Rezeptur-Bestandteile und kostspielige Verpackungs-Vorstellungen. Ihr idealer Partner entwickelt mit Ihnen gemeinsam ein schlüssiges Produkt- und Verpackungskonzept, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Bitten Sie Ihren Lohnhersteller nach dem Briefing um die Entwicklung von Labor-Mustern. In aller Regel wird er Ihnen diese Muster in neutralen Gebinden zur Verfügung stellen und Ihnen die Erstellung der Muster berechnen. Kommt es dann später zu einem Auftrag, wird er Ihnen die Musterkosten sicher anrechnen.
Gute Dienstleister haben große Erfahrung sowie stabile und verträgliche Rezepturen. Im Vorfeld einer Markteinführung wird man Ihnen wahrscheinlich zur Abklärung von Risiken einen dermatologischen Test mit Probanden empfehlen. Diese Dienstleistung kann Ihr Partner in Auftrag geben.
Die europäische Union formuliert in der Kosmetik-Verordnung zahlreiche Anforderungen an die Inverkehrbringer von Kosmetika. Die Produkte müssen einer zentralen Behörde gemeldet werden und Dokumente über Keimbelastung und Stabilität müssen vorliegen. Ein Sicherheitsbericht eines externen Gutachters bestätigt die Unbedenklichkeit des Produktes. Ein guter Dienstleister wird Ihnen all diese regulatorischen Dinge abnehmen und Ihnen den Dschungel an Bürokratie ersparen.
Ihr Partner wird Ihnen aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung die wichtigsten Bausteine für die Verpackung mit auf den Weg geben. Bei Produktaussagen dürfen Sie sich bei Kosmetika in aller Regel nur auf die Nennung der Inhaltsstoffe, die Pflegewirkung und das damit verbundene Wohlgefühl beschränken. Im Einzelfall kann es sich empfehlen, zur Abklärung von Aussagen einen Anwalt für Wettbewerbsrecht zu konsultieren.
Ein kompetenter Partner wird Sie im Vorfeld darauf hinweisen, welche Rezeptur- und Verpackungs-Entscheidungen am strengen Urteil der publikumswirksamen Testzeitschrift scheitern könnten.
Ihr Lohnhersteller verfügt über genügend Erfahrung, um Ihnen dazu eine realistische Empfehlung zu geben. Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung unter 30 Monate haltbar sind, brauchen ein genau definiertes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf der Verpackung. Für alle anderen Produkte kann man auf der Verpackung das sogenannte „Geöffneter-Tiegel-Symbol“ anbringen. Die Zahl in diesem Piktogramm beschreibt, wie viele Monate das Produkt nach Anbruch haltbar ist.
 
 

 

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Autor:
Lothar Ester
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